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BilMoG: Mittelständler nicht auf Neuregelungen vorbereitet

Das im Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vom Bilanzierungsaufwand entlasten. Doch obwohl das Gesetz bereits beim Jahresabschluss 2010 berücksichtigt werden muss, sind laut einer aktuellen Umfrage die meisten mittelständischen Unternehmen nicht ausreichend auf die Neuregelungen durch das BilMoG vorbereitet.

Das im Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vom Bilanzierungsaufwand entlasten. Doch obwohl das Gesetz bereits beim Jahresabschluss 2010 berücksichtigt werden muss, sind laut einer aktuellen Umfrage die meisten mittelständischen Unternehmen nicht ausreichend auf die Neuregelungen durch das BilMoG vorbereitet. Die Anpassung an das BilMoG ist erst in jedem vierten Unternehmen abgeschlossen, bei zwei von drei Befragten arbeitet man bereits an der Umsetzung und jeder zehnte Mittelständler hat noch nicht einmal mit der Umstellung vom Rechnungswesen begonnen, so die Umfrage von PricewaterhouseCoopers.

Peter Bartels, PwC-Vorstand, kennt die Gründe: Die Anpassung an das BilMoG erweist sich als lästige Aufgabe, die solange wie möglich herausgezögert wird. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wenn ein Unternehmen der Bank keine nach dem BilMoG erstellte Bilanz vorlegen kann, riskiere es, keinen Kredit zu bekommen, so Bartels. Bei der Frage nach den Änderungen mit dem höchsten Stellenwert zeigt sich, dass für 46 % der befragten KMU die durch das BilMoG eingeführten Beschränkungen für Rückstellungen im Fokus stehen. Große Unternehmen erachten die neuen Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen als besonders interessant (43 %). Die Änderungen bei der Bilanzierung des immateriellen Anlagevermögens haben bei den Befragten den geringsten Stellenwert. Nicht einmal jedes fünfte Unternehmen sieht hier wesentliche Folgen für die Bilanzierung.

Bei den KMU stehen eher das Vorsichtsprinzip und die Bildung stiller Reserven im Mittelpunkt der Bilanzierung, weiß Armin Slotta, PwC-Partner und Leiter des Bereichs Accounting & Reporting Services. Daher werden die mit dem BilMoG eingeführten Aktivierungswahlrechte für selbst erstellte Patente oder Marken vom Mittelstand kaum wahrgenommen. Ein Fehler, denn gerade dies macht für innovative Unternehmen mit hohen Forschungs- und Entwicklungskosten eine Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis möglich und erleichtert den Zugang zu Fremdkapital, so Slotta.

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Kristin Lux