· Risiken absichern

Pflicht zur Vorsorge soll Altersarmut verhindern

Jüngere Selbständige müssen sich unter Umständen zukünftig darauf einstellen, dass sie vom Staat zur Altersvorsorge gezwungen werden. Für Existenzgründer soll aber eine mehrjährige Schonfrist gelten. Wer keine Altersvorsorge nachweisen kann, soll in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert werden. Die Bundesregierung sieht darin ein Instrument, Altersarmut zu verhindern.

Jüngere Selbständige müssen sich unter Umständen zukünftig darauf einstellen, dass sie vom Staat zur Altersvorsorge gezwungen werden. Für Existenzgründer soll aber eine mehrjährige Schonfrist gelten. Wer keine Altersvorsorge nachweisen kann, soll in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert werden. Die Bundesregierung sieht darin ein Instrument, Altersarmut zu verhindern.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant seit längerem, Selbständige in die Pflicht zu nehmen. Die Koalition will dieses Vorhaben bis 2013 unter Dach und Fach bringen. Derzeit sind rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland selbständig. Rund 2,4 Millionen davon beschäftigen keine Mitarbeiter, sondern sind als „Einzelkämpfer“ unterwegs. Besonders sie sind gefährdet, aufgrund mangelnder Vorsorge im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums soll die neue Pflicht zur Vorsorge für alle Selbständigen gelten, die jünger als 30 Jahre sind. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren sind Übergangsregelungen geplant. Selbständige, die das 50. Lebensjahr schon erreicht haben oder weniger als 400 Euro im Monat verdienen, sollen nicht in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Ebenso ausgenommen sind Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, sowie Mitglieder der Künstlersozialkasse.

Ob es auch eine Verpflichtung geben wird, sich gegen Erwerbsunfähigkeit abzusichern, ist noch nicht entschieden. Dass sie sich versichert haben, müssen Selbständige jährlich nachweisen. Für die Überprüfung wird voraussichtlich die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein. Kann der Selbständige keine geeignete Vorsorge nachweisen, muss er sich nachträglich für das Jahr gesetzlich versichern.

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Verena Freese