Neuer Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Leichte Steigerung des Beitragssatzes seit 01.01.2010...
News vom 08. Januar 2010
Existenzgründer haben die Möglichkeit sich zum Zeitpunkt der Existenzgründung gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Die Beitragssätze für diese freiwillige Form der Arbeitslosenversicherung haben sich zum 01.01.2010 etwas erhöht und liegen in den alten Bundesländern zukünftig bei mtl. 17,89 Euro und in den neuen Bundesländern bei mtl. 15,19 Euro.
Der freiwillig versicherte Gründer oder Unternehmer bekommt dabei im Versicherungsfall, also wenn die selbstständige Tätigkeit beendet wird und er in die Arbeitslosigkeit geht, ein mtl. Arbeitslosengeld zwischen 607,20 und 1.266 Euro. Die Höhe ist dabei abhängig vom Familienstand, der Kinderanzahl und der beruflichen Qualifikation.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unternehmenswelt.de unter Arbeitslosenversicherung.