· Risiken absichern

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer bleibt erhalten

Das kürzlich vom Kabinett beschlossene „Beschäftigungschancengesetz“ wird im nächsten Jahr Selbstständigen weiterhin die Möglichkeit geben, ihre sozialen Risiken zu verringern. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass Existenzgründer auch ab 2011 die Option haben werden, sich freiwillig gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern.

Das kürzlich vom Kabinett beschlossene „Beschäftigungschancengesetz“ wird im nächsten Jahr Selbstständigen weiterhin die Möglichkeit geben, ihre sozialen Risiken zu verringern. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass Existenzgründer auch ab 2011 die Möglichkeit haben werden, sich freiwillig gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern.

Die Fortführung dieser Versicherung wird zwar von ver.di begrüßt, doch macht die Gewerkschaft auch auf einige wesentliche Änderungen aufmerksam. Mit dem Gesetz bleibt die Möglichkeit der Weiterversicherung für Selbstständige zwar bestehen, doch wird daraus für Existenzgründer ein „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Dabei besteht eine Bindungszeit von fünf Jahren, das heißt gekündigt werden kann erst nach Ablauf dieser Zeit, es sei denn der Versicherte gerät mit der Beitragszahlung in Verzug - dann endet das Versicherungsverhältnis.

Der Haken: der Gesetzgeber plant, die Beiträge gegenüber den jetzt bestehenden Regelungen drastisch, aber schrittweise anzuheben. Ver.di sieht darin eine Gefahr, denn durch diese Kosten wird eine notwendige Absicherung für viele Selbstständige nicht möglich sein. In Sachen Antragsfrist gibt es bei der Arbeitslosenversicherung Positives zu vermelden, denn diese wird zugunsten der Selbstständigen verlängert. Drei Monate haben Existenzgründer dann Zeit, sich zu einer Weiterversicherung zu entschließen. Auch ein Sonderkündigungsrecht für bereits Versicherte wird es geben. Alle noch offenen Fragen und Einzelheiten des Gesetzes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.

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Kristin Lux