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Die Rolling-Stones und die Künstlersozialkasse

Bandmitglieder sind als selbstständige Künstler anzusehen...

News vom 22. Januar 2010
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 142/03) hat den Veranstalter der Rolling Stones "Bridgets to Babylon" Tour verpflichtet, Abgaben in die KSK (Künstlersozialkasse) zu zahlen. Die Bandmitglieder der Rolling Stones waren zu diesem Zeitpunkt angestellte Mitarbeiter von RS Tours Inc., deren alleiniger Gesellschafter damals Keith Richards war.

Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler bezieht diese pflichtweise in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Künstler ist dabei, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt. Die Künstlersozialkasse ist eine Pflichtversicherung, bei der die Beiträge zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht werden. Die andere Beitragshälfte tragen die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschalen Künstlersozialabgabe.

Im konkreten Fall war zu klären, ob Mick Jagger und seine Bandkollegen nun als selbstständige Künstler oder als Angestellte zu betrachten sind. Dabei ging es für den Konzertveranstalter um einen Beitrag zur Künstlersozialkasse von 320.000 Euro. Das Gericht entschied am 14.01.2010, dass die Bandmitglieder als nicht selbstständig anzusehen sind und entsprechend muss nun ein Beitrag in die KSK abgeführt werden. Zu bezweifeln ist, ob die Rolling Stones von dieser Sozialabgabe jemals etwas abbekommen werden...

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