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Steuerbefreiung für INVEST-Zuschuss für Wagniskapital kommt

Die Unsicherheit wird beseitigt: lange war die Steuerbefreiung für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital angekündigt worden, jedoch bestand bei Investoren in innovative junge Unternehmen immer noch ein Restzweifel, ob der Zuschuss nicht versteuert werden müsse. Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Steuerbefreiung auch rückwirkend regelt.

Investitionen in junge Unternehmen sollen nach dem Willen der Bundesregierung erleichtert werden. Wurde erst vor kurzem der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital überarbeitet und umbenannt, um Gründern den Zugang zu Venture Capital zu erleichtern, soll nach Beschluss des Bundeskabinettes vom 24.09.2014 der Zuschuss steuerbefreit sein. Die steuerrechtliche Regelung ist Teil des Regierungsentwurfes eines "Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften".

Im April 2014 wurde der seit Mai 2013 bestehende Zuschuss für Wagniskapital, der Investoren die Beteiligung an innovativen jungen Unternehmen schmackhaft machen sollte, überarbeitet und in INVEST umbenannt. Damit mehr Gründer von dem Investitionsprogramm profitieren können, war der Kreis der förderfähigen Unternehmen ausgedehnt worden. Zusätzliche Kriterien, die Innovation im Sinne der Förderfähigkeit definieren wurden eingeführt und Business Angel GmbHs als förderfähig zugelassen.

Mit INVEST erhalten private Investoren 20 Prozent ihrer Eigenkapital-Investition erstattet. Voraussetzung ist, dass sie sich mit mindestens 10.000 Euro an jungen innovativen Unternehmen beteiligen und die Beteiligung mindestens drei Jahre halten.

Unklar war bei der Förderung bisher jedoch, ob die Rückzahlungen steuerpflichtig sind. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist diese Unklarheit beseitigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für bereits Erstattungen des Jahres 2013. Seit der Überarbeitung des Zuschusses und der Zulassung von Business Angel GmbHs sind bereits 600 Business Angel-Investitionen durch den Zuschuss unterstützt worden.

Insgesamt flossen 45 Millionen Euro. Bis 2016 stellt der Bund eine Summe von 150 Mio. Euro zur Verfügung. Die Steuerbefreiung soll nun für eine noch größere Attraktivität des Fördermittels sorgen und noch mehr Unternehmen zugute kommen. Damit setzt die Bundesregierung einen Teil der im Koalitionsvertrag niedergelegten Stärkung von Wagniskapital in Deutschland um, so der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel.

Innerhalb eines Kalenderjahres kann der Investor Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Auf Seite der Unternehmen sind Förderungen bis zu einer Million Euro im Jahr möglich, die sich auf unterschiedliche Investoren verteilen können. Mindestinvestitionssumme ist 10.000 Euro. Weiterhin müssen die Anteile mindestens drei Jahre vom Investor gehalten werden, um die Förderung zu beanspruchen.

Vom Verband der Business Angel Netzwerke Deutschland (BAND) wurde der Gesetzentwurf positiv aufgenommen. Dort hofft man nun auf eine zeitnahe Umsetzung der schon von der Vorgängerregierung angekündigen Steuerbefreiung. Des weiteren hofft man auf weitere Maßnahmen der Regierung, die Erleichterungen für die Finanzierungen innovativer Startups bringen sollen. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2015 den parlamentarischen Prozess durchlaufen haben und verabschiedet werden. Mit Schwierigkeiten bei der Verabschiedung wird seitens des Verbands nicht gerechnet.

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Stephan Leistner