· Recht & Steuern

Neue Fristenregelung und höhere Verzugszinsen bei Zahlungsverzug

Arbeit leisten, aber dafür nicht entlohnt werden - das ist für jeden ein Albtraum, ob Privatperson oder Unternehmen. Ausbleibende Zahlungen von Kunden können von einigen Unternehmen manchmal abgefedert werden, doch für junge Unternehmen kurz nach der Existenzgründung kann dies das schnelle Aus bedeuten. Die EU will diesem Problem mit neuen Regelungen nun einen Riegel vorschieben.

Arbeit leisten, aber dafür nicht entlohnt werden - das ist für jeden ein Albtraum, für Privatpersonen oder Unternehmen. Ausbleibende Zahlungen von Kunden können von einigen Unternehmen manchmal abgefedert werden, doch für junge Unternehmen kurz nach der Existenzgründung kann dies das schnelle Aus bedeuten. Die EU will diesem Problem mit neuen Regelungen nun einen Riegel vorschieben.

Die Selbstständigkeit bringt oftmals Vorteile mit sich, doch birgt sie auch immer Risiken. So müssen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen häufig unter den Außenständen von privaten oder öffentlichen Auftraggebern leiden. Eine neue Fristenregelung soll die Zahlungsmoral nun verbessern und soll vorsehen, dass Rechnungen in Zukunft immer innerhalb von 30 Tagen zu begleichen sind. Daran müssen sich private Unternehmer aber auch öffentliche Auftraggeber halten. Geschieht dies nicht, so werden nicht mehr nur sieben, sondern neun Prozent Verzugszinsen fällig. Zusätzlich muss eine Schadenspauschale für Betreibungskosten in Höhe von 40 Euro gezahlt werden.

Das Ziel ist dabei, insbesondere kleine Unternehmen vor drohenden Insolvenzen durch ausbleibende Zahlungen zu schützen. Ob die neue Regelung auch tatsächlich ihre Anwendung finden wird, darüber wird das Europäische Parlament erst noch abstimmen. Inwieweit die Zahlungsmoral mit Sanktionen dieser Art jedoch verbessert werden kann, zeigt in Zukunft die Praxis.

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Kristin Lux