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Facebooks Like-Button: eine juristisch fragwürdige Anwendung?

Wer den Like-Button auf der eigenen Internetseite integriert, sollte zukünftig seinen Usern in den Datenschutzerklärungen genau erklären wie und in welchem Umfang seine persönlichen Daten genutzt werden. Wenn die Seiten von einem Nutzer aufgerufen werden, wird automatisch eine Verbindung zu den Facebook-Servern hergestellt und die besuchten Seiten gespeichert.

Wer den Like-Button auf der eigenen Internetseite integriert, sollte zukünftig seinen Usern in den Datenschutzerklärungen genau erklären wie und in welchem Umfang seine persönlichen Daten genutzt werden. Wenn die Seiten von einem Nutzer aufgerufen werden, wird automatisch eine Verbindung zu den Facebook-Servern hergestellt und die besuchten Seiten gespeichert. Ist man bei dem Sozialen Netzwerk Facebook eingeloggt, werden die Daten dem persönlichen Benutzerkonto zugeordnet.

Problematisch ist außerdem, dass das Datenmaterial auch dann dem eigenen Benutzerprofil zugeordnet werden kann, wenn der Button nicht betätigt wird. Das kann zwar vermieden werden, indem man sich zuvor bei Facebook abmeldet, doch auch dann werden die Daten anonym abgespeichert. Was genau bei Facebook mit den Daten der User geschieht, wird nicht offen gelegt. Von offizieller Seite heißt es, dass die Surf-Daten nach drei Monaten wieder gelöscht werden.

Rein rechtlich ergeben sich zwei Probleme: Einmal verstößt der Like-Button gegen Datenschutzbestimmungen und zum anderen könnte er auch im Widerspruch zum geltenden Wettbewerbsrecht stehen. Das Landgericht Berlin kam diesbezüglich am 14. März 2011 (LG Berlin, Beschluss v. 14.03.2011, Az. 91 O 25/11) zu einem Urteil. Die Nutzung der Like-Anwendung ohne die Angabe einer Datenschutzerklärung stellt eine Ordnungswidrigkeit aus datenschutzrechtlicher Sicht dar, jedoch nicht unbedingt aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive. Demzufolge stehen Konkurrenten keine Unterlassungsansprüche zu. Die User der Websites müssen aber in einer Datenschutzerklärung unbedingt über die Weiterleitung ihrer personenbezogener Daten aufgeklärt werden.

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Anne Epperlein