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Zahlungsausfälle: Was tun, wenn Kunden nicht bezahlen?

Die ersten Kunden sind an Land gezogen, Aufträge erfüllt und der Existenzgründer schreibt seine ersten Rechnungen. Doch was wenn der Kontostand keinen Geldeingang verzeichnet? Der Kunde zahlt nicht! Gerade bei Gründern und kleinen Unternehmen gefährtdet das schnell die Zahlungsfähigkeit und somit die Existenz. Hier einige Tipps, wie man die Gefahr solcher Zahlungsausfälle verringern kann:

Die ersten Kunden sind an Land gezogen, Aufträge erfüllt und der Existenzgründer schreibt seine ersten Rechnungen. Klingt erstmal positiv, das Geschäft läuft an, alles bestens - sollte man meinen. Doch was wenn der Kontostand keinen Geldeingang verzeichnet? Der Kunde zahlt nicht! Gerade bei Gründern und kleinen Unternehmen gefährtdet das schnell die Zahlungsfähigkeit und somit die Existenz. Hier einige Tipps, wie man die Gefahr solcher Zahlungsausfälle verringern kann:

Pauschal kann man jedem Selbstständigen raten, Rechnungen zügig zu stellen, Zahlungseingänge regelmäßig zu kontrollieren und im Verzugsfall systematisch zu mahnen. Darüber hinaus empfehlen Experten folgende Maßnahmen:

1. Durch Bonitätsprüfung und Kundenbetreuung vorbeugen
Vor allem bei größeren Aufträgen von Neukunden sollten man zuvor dessen Bonität prüfen lassen. Dafür gibt es diverse Anbieter wie Schufa, Creditreform oder Genios. Bei mangelnder Bonität eines Kunden sollten dann individuelle Zahlungsbedingungen festgelegt werden. Zum Beispiel wäre es ratsam, nach Auftragseingang vor Leistungsbeginn zumindest für höhere Aufträge Vorkasse oder Teilzahlungen zu vereinbaren oder bei Rechnungsstellung kurzfristige Zahlungsziele zu setzen. Im Falle von Zahlungsverzug bei wiederkehrenden Leistungen kann man die Leistung solange einstellen, bis die Zahlung erfolgt ist. Desweiteren sollte jeweils nur ein Kundenbetreuer, mit dem säumigen Kunden in Kontakt treten, um die finanzielle Abwicklung zu klären, so behält man über mögliche Absprachen den Überblick.

2. Ausgebliebene Zahlungen anmahnen
Bereits in den Angeboten sollte man festlegen, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Rechnung stellen und wann die Zahlung fällig ist. Zusätzlich kann man das Zahlungsziel auch auf den Rechnungen nochmals hervorheben. Mit Verstreichen des Termins, ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug und die erste Mahnung sollte zeitnah rausgehen. Nach einer Überschreitung von zwei Wochen, sollte eine erste freundliche Zahlungserinnerung zugestellt werden, mit der Bitte um Zahlung innerhalb von zehn Tagen. Vergehen weitere zwei Wochen ohne Zahlung, wird es Zeit für eine zweite Mahnung - nun in ernsterem Tonfall verfasst - und die erneute Aufforderung zur Zahlung innerhalb von zehn Tagen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist es üblich, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben. Begleitend zum Mahnschreiben sollte man auch den telefonischen Kontakt zum Kunden suchen. Bei weiterhin ausbleibendem Zahlungseingang wird eine dritte Mahnung versendet, in der man eine letzte Frist setzt und die Ergreifung juristischer Maßnahmen bei weiterer Nichtzahlung androht. Auch hier empfiehlt es sich zusätzlich telefonisch nachzuhaken, denn bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden lässt sich eventuell wenigstens eine Ratenzahlung vereinbaren.

3. Gerichtliches Mahnverfahren
Drei Monate nach Fälligkeit der Rechnung besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten und gegebenenfalls ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten. Dazu muss ein entsprechendes Formular bei Ihrem Amtsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft dann die durch den Zahlungsausfall entstandene Forderung und erlässt einen Mahnbescheid an den Schuldner, gegen den dieser innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen kann. Bleibt der Widerspruch aus, kann man zwei Wochen später beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Legt der Schuldner auch hier keinen Widerspruch ein, kann mithilfe eines Gerichtsvollziehers eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Über den Autor

Verena Freese