Arbeiten an Heiligabend, Weihnachten und Silvester
Bei einigen Berufsgruppen arten die Feiertage in Stress aus,
News vom 24. Dezember 2011
Die meisten Menschen verbringen die bevorstehenden Feiertage am geschmückten Weihnachtsbaum und lassen es sich bei Plätzchen und anderen Leckereien gut gehen. Doch bei einigen Berufsgruppen wie Ärzten, Polizisten oder Bediensteten des öffentlichen Verkehrs arten die Feiertage in Stress aus, sie müssen in der vermeintlich besinnlichen Zeit hart arbeiten.
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage. Es hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab, ob sie frei sind, einen halben oder einen ganzen Urlaubstag erfordern. Dagegen sind der 25. und 26. Dezember gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Allerdings sind laut ARAG-Experten in dem Arbeitszeitgesetz 16 Ausnahmen von dem Beschäftigungsverbot aufgeführt. So muss beispielsweise im Sicherheits- oder im Gesundheitswesen auch an Feiertagen eine Versorgung gewährleistet sein.
Einen gesetzlichen Anspruch auf sogenannten Feiertagszuschlag gibt es nicht. Lediglich für geleistete Nachtarbeit an solchen Tagen gibt es einen Aufschlag. Ansonsten steht dem an Sonn- oder Feiertagen arbeitenden Mitarbeiter lediglich ein Ersatzruhetag zu. Jedoch gilt in den meisten Fällen nicht die gesetzliche Vereinbarung, sondern die vertragliche – und im Vertrag ist dann auch das individuelle Recht auf mögliche Zuschläge festgelegt.
Wer an Feiertagen arbeiten muss und einen vertraglich vereinbarten Zuschlag erhält, für den lohnt es sich: Denn der Lohnzuschlag an den Weihnachtsfeiertagen beträgt bis 150 Prozent und an normalen Feiertagen sowie Silvester und Heiligabend ab 14 Uhr bis zu 125 Prozent des Grundlohnes. Das beste daran ist: Dieser Lohnzuschlag unterliegt nicht der Steuer.