Angemessenheit der Vergütung eines Geschäftsführers
Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung auch für GmbHs gültig?
News vom 16. April 2010
Mit dem im letzten Jahr geschaffenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurde eine Regelung für die Höhe der Vergütung von Vorstandsgehältern aufgestellt. Dabei ist nun auch das Lohn- und Gehaltsgefüge des Unternehmens zu berücksichtigen und die Vorstandsvergütung ist ggf. nachträglich herabzusetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft verschlechtert. Dies würde dann einer Rückzahlung der Vorstandsvergütung an die Gesellschaft bedeuten.
Dikussionswürdig ist bisher die Frage, ob diese Regelung auch für Geschäftsführer einer GmbH oder nicht börsennotierte Aktiengesellschaften Anwendung findet. Wenn man dem genauen Wortlaut des Gesetzes folgt, so findet dieses für nicht börsennotierte Unternehmen keine Anwendung. Dennoch ist zu empfehlen dieses Gesetz zumindest bei GmbHs mit fakultativem Aufsichtsrat und bei GmbHs, welche dem Mitbestimmungsrecht unterliegen, im Auge zu behalten.