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Onlinehandel: Kosten durch das neue Doppelklick-Verfahren steigen

Der Onlinehandel bietet gerade für Gründer eine Reihe von Vorteilen: Durch einen Onlineshop lassen sich vor allem die Fixkosten erheblich senken, die etwa für einen Laden entstehen würden und die angebotenen Waren können nahezu überall vertrieben werden. Dennoch gibt es immer wieder neue Gesetzesentwürfe, mit denen sich Onlineshop-Betreiber konfrontiert sehen, die den Handel über das Internet erschweren.

Der Onlinehandel bietet gerade für Gründer eine Reihe von Vorteilen: Durch einen Onlineshop lassen sich vor allem die Fixkosten erheblich senken, die etwa für einen Laden mit Verkaufsfläche entstehen würden und die angebotenen Waren können nahezu überall vertrieben werden. Dennoch gibt es immer wieder neue Gesetzesentwürfe, mit denen sich Onlineshop-Betreiber konfrontiert sehen, die den Handel über das Internet erschweren.

Gemäß einem Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen Verbraucher zukünftig Internet-Bestellungen nur abschließen können, wenn sie ausdrücklich bestätigen, dass sie korrekt über sämtliche Kosten und weitere Punkte informiert worden sind. Der Vertrag soll ohne das sogenannte „Doppelklick“-Verfahren nichtig sein. Die Onlineshop-Betreiber rechnen allerdings mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand durch das neue Verfahren.

Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Umfrage unter 300 Shop-Bertreibern, die von Trusted Shops und der DIHK durchgeführt wurde: Demnach rechnen sechs von zehn Online-Händler mit zusätzlichen Kosten, wenn der Gesetzesentwurf umgesetzt wird. Der Studie zufolge schütze das geplante Verfahren die Verbraucher nicht besser und seriöse Händler würden mit einer Gebühr belastet. Eine Alternative könnte hingegen eine „Schaltflächen-Lösung“ sein, wobei der Verbraucher den Kauf wie bisher mit einem Klick abschließt, wenn der Bestellbutton klar auf ein zahlungspflichtiges Angebot verweist.

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Anne Epperlein