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Online-Händler klagen über Missbrauch bei Widerrufsrecht

DIHK-Umfrage zeigt: Jeder siebte Artikel wird zurückgeschickt

News vom 26. August 2010
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Selbstständige, die sich auf den Online-Handel spezialisiert haben, müssen von Beginn ihrer Unternehmensgründung an zahlreiche Verbraucherschutzgesetze beachten. Regelungen wie zum Beispiel das Widerrufsrecht sollen Verbraucher auch im Netz schützen. Doch gerade dies wird Onlinehändlern mittlerweile zum Verhängnis. Eine aktuelle Umfrage des DIHK zeigt, dass das Widerrufsrecht zu häufig missbraucht wird.

Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, ihre einst erstandenen Waren binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben. Einer Umfrage von DIHK und Trusted Shops zufolge, wird jeder siebte über das Internet erworbene Artikel wieder  zurückgeschickt - dieser Verbraucherschutz stellt eine große Belastung für Shopbetreiber dar. Der DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben kritisiert dabei, dass sich die zurückgesendete Ware meist in einem schlechten Zustand befinde. Rund 80% der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle. Meist handele es sich dabei um anlassbezogene Waren, wie Urlaubszelte oder Abendkleider, die nach einmaliger Nutzung einfach wieder zurückgesendet würden, so Wansleben.

Und die Folgen für die Händler sind gravierend. Die Umfrage zeigt, was das falsch angewendete Widerrufsrecht bedeutet: Ein Drittel der befragten Online-Händler gab an, dass die zurückgesendete Ware 30% und mehr an Wert verliert. Wansleben betont dabei, dass in vielen Fällen der Wiederverkauf gar nicht mehr möglich sei. Die Produkte müssen somit aus dem Verkaufssortiment herausgenommen werden. Auf den Kosten bleiben im Anschluss die Händler selbst sitzen. Die Folge: 55% der Befragten reduzieren ihre Marge entsprechend, 35% der Anbieter berücksichtigen die unerfreuliche Praxis bei der Preiskalkulation. 

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