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Müssen Onlinehändler ihre Waren bald europaweit anbieten?

Im Rahmen ihrer Selbstständigkeit setzen viele Unternehmer auf den Handel. Neben dem stationären Handel sind vor allem der Online- und Versandhandel sehr gefragt, da Händler hier von einer großen Reichweite profitieren. Aufgrund eines Richtlinienentwurfs des Europäischen Parlaments könnte das Geschäft für Online- oder Versandhändler in Zukunft jedoch mit einem großen Aufwand verbunden sein.

Im Rahmen ihrer Selbstständigkeit setzen viele Unternehmer auf den Handel. Neben dem stationären Handel sind vor allem der Online- und Versandhandel sehr gefragt, da Händler hier von einer großen Reichweite profitieren. Aufgrund eines Richtlinienentwurfs des Europäischen Parlaments könnte das Geschäft für Online- oder Versandhändler in Zukunft jedoch mit einem großen Aufwand verbunden sein.

Wenn es so kommt, wie das Europäische Parlament will, dann erwartet die Onlinehändler viel Arbeit. Das Parlament hat jetzt einen Richtlinienentwurf vorgelegt, nach welchem Onlinehändler ihre Waren in allen 27 EU-Staaten anbieten müssen. Ziel ist es, den Verbrauchern in allen EU-Mitgliedsstaaten den Zugang zu europäischen Händlern zu ermöglichen. Alle Waren oder Produkte sollen somit problemlos innerhalb der EU bestellt werden können. Für Verbraucher gibt diese Richtlinie in der Tat Anlass zur Freude und auch die Händler könnten so eine noch größere Zielgruppe erschließen. Kompliziert und wirklich aufwendig wird es für die Händler jedoch in Bezug auf die rechtlichen Aspekte.

Wer seine Waren in 27 Ländern verkaufen will, muss sich auch mit den in dem jeweiligen Land geltenden Verbraucherrechten oder dem Widerrufsrecht auseinandersetzen. Nur so kann der Händler seine Geschäfte rechtssicher gestalten und mit seinen eigenen AGB allen Anforderungen gerecht werden. Für die Unternehmer stellt dies ein höchst sportliches Unterfangen dar, vor allem für kleine Unternehmen ist dies fast unmöglich. Christian Groß, Referatsleiter Zivilrecht und Justiziariat beim DIHK, kritisiert den Entwurf massiv, da vor allem kleine Onlinehändler verdrängt werden würden. Ebenso würde mit dieser Regelung die grundsätzliche Vertragsfreiheit erheblich gestört werden, so Groß. Ob sich diese Richtlinie in Zukunft durchsetzen wird, bleibt zunächst jedoch abzuwarten.

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Kristin Lux