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Gründungszuschuss: Zahl der geförderten Gründungen sinkt weiter

Die Bundesagentur für Arbeit hat aktuelle Zahlen veröffentlich. Demzufolge gab es im Mai 2012 1.331 Gründungen mit Gründungszuschuss und 302 Gründungen mit Einstiegsgeld. Insgesamt haben sich im zurückliegenden Monat also 1.633 Personen mithilfe staatlicher Förderung selbständig gemacht. Besonders deutlich wird die drastische Entwicklung der letzten Monate im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt:

Die Bundesagentur für Arbeit hat aktuelle Zahlen für den Monat Mai veröffentlich. Demzufolge gab es im Mai 2012 1.331 Gründungen mit Gründungszuschuss (aus dem Arbeitslosengel-I-Bezug heraus) und 302 Gründungen mit Einstiegsgeld (aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug heraus). Insgesamt haben sich im zurückliegenden Monat also 1.633 Männer und Frauen mithilfe staatlicher Förderung selbständig gemacht. Besonders deutlich wird die drastische Entwicklung der letzten Monate im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt:

Im Jahr 2012 lag der monatliche Durchschnitt von Gründungen mit Gründungszuschuss bei 12.209, im Jahr 2011 bei 11.152. In den ersten 5 Monaten des Jahres 2012 ist diese Zahl von monatlich 4.990 geförderten Gründungen im Januar auf 1.331 im Mai kontinuierlich gesunken. Ähnlich verhält es sich beim Einstiegsgeld: Im Jahr 2010 lag der monatliche Durchschnitt noch bei 1.395 geförderten Gründungen, 2011 bei monatlich 937 Gründungen. Seit Beginn des Jahres 2012 fiel dieser Wert von 787 Einstiegsgeld-Gründungen im Januar auf 302 im zurückliegenden Monat. Die Gründungszahlen im Mai liegen beim Gründungszuschuss 88 Prozent unter denen des Vorjahresdurchschnitts, beim Einstiegsgeld sind sie um 68 Prozent zurückgegangen. Besonders auffällig ist, dass die Zahlen bisher von Monat zu Monat kontinuierlich abgenommen haben.

Wir haben bereits in frühere Beiträgen darauf hingewiesen, dass dies keineswegs bedeutet, dass 88 Prozent der Anträge abgelehnt werden, sondern vielmehr, dass bedeutend weniger Anträge eingereicht werden. Der Grund dafür ist einfach aber erschreckend: Die Sachbearbeiter der Arbeitsagenturen versuchen, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag mitzunehmen. Diese Taktik geht auch ziemlich erfolgreich auf, denn nur wenige Gründer auf dem Sprung in die Selbstständigkeit wissen, dass auf Aushändigung des Antrages ein Rechtsanspruch besteht. Doch damit nicht genug: Auch beim Einreichen werden Existenzgründer häufig mit Aussagen konfrontiert wie "der Antrag wird sowieso abgelehnt". Damit schießen sie momentan völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Es ist viel mehr Geld für den Gründungszuschuss budgetiert, als momentan vergeben wird.

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Verena Freese