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Der Gründungszuschuss wird 2014 bisher öfter bewilligt als im Vorjahr

Nach Veröffentlichung des Arbeitsmarktberichtes zum Monat Juni durch die Agentur für Arbeit kann für das erste Halbjahr 2014 eine Zwischenbilanz gezogen werden, was die Bewilligung des Gründungszuschuss angeht. Gegenüber dem Jahr 2013 zeigt sich ein deutlich positiver Trend ab: es ist ein Anstieg der Zusagen für Anträge zum Gründungszuschuss um etwa die Hälfte gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres zu verzeichnen.

Im ersten Halbjahr 2014 gab es mehr Bewilligungen für den Gründungszuschuss als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Nachdem die Zahlen für den Monat Juni von der Arbeitsagentur veröffentlicht wurden, lässt sich ein Zwischenfazit ziehen. Von Januar bis Juni 2014 würde der Gründungszuschuss für Existenzgründer insgesamt 17.740 mal genehmigt. Damit schwankt die Zahl der durch den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur geförderten Existenzgründungen pro Monat zwischen 2.500 und 3.500. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2013 hatte es gerade einmal 11.200 Genehmigungen gegeben. Damit lässt sich ein Anstieg auf relativ niedrigem Niveau verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2013 ergibt sich jedoch eindeutig ein positiver Trend.

Mit dem Gründungszuschuss wird von der Arbeitsagentur die Existenzgründung im Haupterwerb aus dem Arbeitslosengeld 1 gefördert. Über einen Zeitraum von 6 Monaten erhält der Gründer zur Umsetzung seiner Geschäftsidee eine Unterstützung. Diese dient der Deckung seiner Lebenshaltungskosten und den Aufwendungen für Versicherungen. Seit 2011 liegt es im Ermessen der Arbeitsagentur, ob der Gründungszuschuss gewährt wird oder nicht. Voraussetzung ist das Einreichen der hierfür notwendigen Unterlagen. Der Gründer muss den Antrag auf Gründungszuschuss zusammen mit Businessplan, Lebenslauf, Steuernummer, Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit, fachkundiger Stellungnahme und ggf. weiteren Unterlagen, zur Prüfung bei der Arbeitsagentur vorlegen. Je tiefgehender sich der Gründer mit seiner Geschäftsidee befasst und je besser er seinen Businessplan ausarbeitet, desto günstiger sind Aussichten auf die Gewährung.

Wer heute plant, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus mit Hilfe des Gründungszuschuss selbstständig zu machen, hat in 2014 bessere Chancen den Antrag durch die Agentur für Arbeit genehmigt zu bekommen als noch im Vorjahr. So ist die Anzahl der genehmigten Anträge ausgehend von der Zahl des Vorjahres um mehr als die Hälfte gestiegen. Auch für jeden einzelnen Monat ergibt sich eine Zunahme gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres. Allerdings gilt es auch festzuhalten, dass die Zahl der Bewilligungen für die Monate Mai und Juni wieder leicht rückläufig ist. Dennoch liegen Sie immer noch mehr als 30% über denen des Vorjahres. Ein Grund für den Trend dürfte in der Tatsache liegen, dass der Arbeitsagentur für den Gründungszuschuss im Jahr 2014 mehr Gelder zur Verfügung stehen. Die Mittel waren Anfang des Jahres auf 427 Millionen Euro fast verdoppelt worden. In Relation dazu deuten die vorliegenden Zahlen darauf hin, dass die Arbeitsagenturen die Gewährung der Fördermittel immer noch streng handhaben, da das zu Verfügung stehende Budget für den Gründungszuschuss durch die um 50% gestiegenen Bewilligungen noch nicht vollständig ausgeschöpft wird.

Existenzgründer, die vom Hörensagen wissen, dass die Chancen auf Bewilligung des Gründungszuschuss eher schlecht stehen, sollten die Zahlen dennoch als Ermutigung sehen. Auch wenn längst nicht jeder Antrag durch die Agenturen genehmigt wird, besteht doch eine reelle Chance, bei entsprechend sorgfältiger Vorbereitung den Gründungszuschuss zu erhalten. Wichtig ist, dass man alle notwendigen Unterlagen einreicht und eine tragfähige Geschäftsidee hat, die es in einem ausgearbeiteten Businessplan für die Bundesagentur vorzustellen gilt. Auf jeden Fall sollten sich Gründer immer wieder über aktuelle Entwicklungen bei den Fördermitteln auf dem Laufenden halten.

Über den Autor

Stephan Leistner