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Steuererklärung – Welche Neuerungen gibt es für Unternehmen in 2018?

Mit dem Jahr 2018 ändern sich für Selbständige einige Regelungen für die Steuererklärung: Die Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmer ist nicht mehr formlos möglich, Belege an das Finanzamt mitzuschicken ist keine Pflicht mehr und die Höhe der sofort abschreibbaren Ausgaben für angeschaffte Gegenstände verdoppelt sich auf 800 Euro netto.

Schreibtisch

Das erste Quartal 2018 ist beinahe zu Ende und schon steht die Steuererklärung für das Vorjahr wieder ins Haus. Zum 31. Mai 2018 ist die Steuererklärung für 2017 fällig, wenn nicht ein Steuerberater Sie vertritt oder Sie Aufschub beantragt haben. Gerade, wenn Sie als Kleinunternehmer oder nebenberuflich selbständig sind, nimmt Ihnen vielleicht kein Profi die Steuererklärung ab. Mit der Steuererklärung für 2018 stehen einige Änderungen an, die Sie schon jetzt beachten sollten. 

Formlose Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr möglich

Wenn Sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können Sie Ihre steuerpflichtigen Einkünfte per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Das konnte bei Einnahmen unter 17.500 Euro jährlich bis zum Veranlagungsjahr 2016 mittels einer formlosen EÜR geschehen. 2017 änderte das Bundesfinanzministerium die Regeln und verpflichtet nun auch Selbständige mit jährlichen Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro dazu, eine vorgeschriebene Form der EÜR einzuhalten.

Daten authentifiziert über das Elster-Portal den Finanzämtern übermitteln

Ohne Steuerberater kann man die Steuererklärung selbst per Elster-Portal der Finanzbehörden anfertigen. Im Portal finden Selbständige neben dem obligatorischen Mantelbogen und der Anlage S das EÜR-Formular. Diese können per Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wer zur authentifizierten Datenübermittlung anstelle der komprimierten Abgabe verpflichtet ist, muss sich dafür zusätzlich registrieren, wenn er diese Methode das erste Mal nutzt. Gerade deshalb gilt: Rechtzeitig mit der Steuererklärung beginnen, denn die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.

Belege abgeben keine Pflicht mehr

Neu ist 2108 auch eine Erleichterung: Die Angaben, die Sie in der Steuererklärung machen, müssen Sie nicht mehr mit gleichzeitig eingereichten Belegen nachweisen. Das heißt aber nicht, dass Sie die Belege nicht sammeln und archivieren müssen, denn nach wie vor gelten Aufbewahrungsfristen. Anstatt die Belege sofort zu verlangen, fordert das Finanzamt sie nur an, wenn der Behörde etwas Außergewöhnliches auffällt, z.B. wenn Sie sehr hohe Aufwendungen geltend machen wollen.

Schnellere Abschreibung von Ausgaben bis 800 Euro netto

Bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro können Arbeitsmittel seit dem Geschäftsjahr 2018 noch im gleichen Jahr in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgesetzt werden. Damit haben sich die sofort abschreibbaren Kosten verdoppelt, denn bisher lag der Betrag bei nur 410 Euro. Bei Beträgen über 800 Euro netto müssen die Ausgaben über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Absetzung-für-Abnutzung-Tabelle (AfA-Tabelle) des Bundesfinanzministeriums legt fest, wie lang die Nutzungsdauer je nach Anschaffung gewöhnlich ist.

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Über den Autor
Ulrike Schult

Ulrike Schult

Die Autorin ist als Redakteurin im Team von unternehmenswelt.de tätig. Zuvor beriet Ulrike Schult in Leipzig Studierende zum Einstieg ins Berufsleben und organisiert momentan unter anderem an der Fachhochschule ein überfachliches Qualifizierungsprogramm für Doktoranden aus den Ingenieurswissenschaften und anderen Bereichen.