Negative Einkommensteuer

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Als negative Einkommensteuer bezeichnet man ein Modell einer staatlichen Transferleistung. Die negative Einkommensteuer ist genau wie die klassische einkommensabhängig. Somit nimmt die Zahlung ab, umso mehr Einkommen der Bürger verdient. Man hätte also auch in der Anfangsphase einer Existenzgründung theoretisch Anspruch auf die negative Einkommensteuer, wenn das Einkommen wirklich unter dem Existenzminimum liegt.

Die negative Einkommensteuer ist also eine Art Grundsicherung und soll neben dem Arbeitslosengeld 2 eine Alternative bilden. Sie deckt das Existenzminimum bei Geringverdienern ab bzw. bei denen, die gar kein Einkommen erzielen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze (nach unten hin) muss der Bürger keine Steuer zahlen bzw. bekommt sogar Steuern von Besserverdienern als Lebenshilfe ausgezahlt. Wenn der Gründer tatsächlich Anspruch auf die negative Einkommensteuer hat, kann er dies mit in seinem Businessplan aufführen. Aber dieser Fall ist sehr unwahrscheinlich.

Mit der negativen Einkommensteuer wollte man die Verwaltung vereinfachen und die Gesamtkosten der Sozialhilfe senken - bei trotzdem besseren Leistungen. Wenn man solcherlei Entwicklungen wie die negative Einkommensteuer betrachtet, sieht man, dass auf den sozialen Verfall und der immer größer werdenden Kluft zwischen arm und reich reagiert und versucht wird dem entgegen zu wirken. Auch die Einführung der Mini GmbH als Rechtsform ist ein erheblicher Fortschritt und ein Entgegenkommen.