Namensaktien

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Namensaktien sind eine Unterform bei der Unterscheidung von Aktien nach Übertragbarkeit. Aktien werden hierbei unterteilt in Namensaktien, vinkulierten Namensaktien und Inhaberaktien. Sie dienen ebenfalls der Finanzierung des Emittenten, z. B. der Unternehmer nach seiner Existenzgründung und erhöhen dessen Eigenkapitalquote. Bei Namensaktien ist der Inhaber namentlich ins Aktienregister einzutragen. Nur dieser gilt gegenüber der Gesellschaft als Aktionär.

Es ist unbedeutend, ob es sich bei dem Inhaber um ein Unternehmer, Existenzgründer oder eine Privatperson handelt. Namensaktien sind Orderpapiere. Als Orderpapiere können Namensaktien durch Einigung, Übergabe, Zession und Indossament übertragen werden, wobei das Indossament Legitimations- und Transportfunktion besitzt. Die Namensaktien notierter Unternehmen laufen gewöhnlich mit Blankoindossament beziehungsweise Zession um.

Eine erneute Indossierung bzw. Zession ist bei einer weiteren Übertragung dann nicht mehr nötig. Die Namensaktien ähneln im Handel Inhaberaktien und können in Girosammelverwahrung genommen werden. In Deutschland betreibt die Clearstream Banking AG das System Cascade-RS zur Abwicklung von Namensaktien. Mithilfe dieses Systems ist es möglich, die notwendigen Informationen zur Aktualisierung des angeschlossenen Aktienregisters noch am Handelstag zu vollziehen.