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Mitarbeiterbeteiligung

Unter der Mitarbeiterbeteiligung versteht man die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital oder am Erfolg des Unternehmens. Im weiteren Sinne kann darunter auch die Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe verstanden werden, was aber genauer als Mitarbeiterpartizipation bezeichnet wird. Bei der Mitarbeiterbeteiligung am Kapital des Arbeitgebers trägt der Arbeitnehmer in der Regel auch das Risiko des Kapitalverlustes.

Im Normalfall nutzen nur große Unternehmen über 500 Mitarbeiter diese Form der Mitarbeiterbeteiligung. Doch mittlerweile üben auch viele mittelständische Unternehmen die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung aus. Die zweite Variante der Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitern gestaltet in den meisten Fällen einen Teil der Vergütung der Mitarbeiter flexibel. Ein Beispiel hierfür wäre ein Vertriebsmitarbeiter bei einer Zeitung, dessen Entgelt für jeden Abonnenment-Abschluss um einen festgesetzten Betrag steigt.

Die Mitarbeiterbeteiligung am Erfolg kann auch über sogenannte Zielvereinbarungssysteme geregelt werden, die in Mitarbeitergesprächen gemeinsam zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgearbeitet werden können. Aus der Sicht des Unternehmers ist das Modell der Mitarbeiterbeteiligung eine adäquate Möglichkeit die Entgelte seiner Mitarbeiter an die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens anzupassen. Andererseits könnte es aus Mitarbeitersicht auch als unstatthaftes Aufladen des unternehmerischen Risikos betrachtet werden.

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