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Lombardkredit

Unter einem Lombardkredit versteht man einen Realkredit, der durch Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder einem verbrieften Recht (Faustpfand) gesichert ist. Er ist meist kurzfristig. Der Kreditnehmer erhält als Kredit nicht den vollen Wert des Pfands, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz davon. Die häufigste Form des Lombardkredites stellt der Effektenlombardkredit dar. Dieser wird von Bankkunden aufgenommen, welche in ihrem Besitz befindliche Wertpapiere nicht verkaufen wollen.

Zur Versicherung des Kredits stellen sie diese der Bank zur Verfügung. Durch Einigung beider Parteien, dass ein Pfandrecht bestehen soll, erfolgt die Pfändung und die Übergabe des zu verpfändenden Gegenstandes. Durch die Übergabe wird der Pfandgläubiger zum Besitzer, aber Eigentümer der verpfändeten Sache bleibt der Schuldner. Lombardkredite werden unterteilt in Effektenlombardkredite, Wechsellombardkredite, Warenlombardkredite, Edelmetall- und Forderungslombardkredite.

Bis zur Euro-Einführung war der Lombardkredit der Deutschen Bundesbank von großer Bedeutung zur Sicherung der Liquiditätsversorgung der Kreditinstitute und diente zugleich als geldpolitisches Instrument. Mit Lombardfähigkeit bezeichnet man die Verpfändbarkeit von Schuldbuchforderungen und Wertpapieren bei der Deutschen Bundesbank. Bei einer Existenzgründung ist die Aufnahme eines Lombardkredites eher untypisch.

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