Lohnsteuerkarte

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Bei der Lohnsteuerkarte handelt es sich um ein Dokument, auf dem Daten vermerkt sind, die bei der Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer benötigt werden. Die auf der Lohnsteuerkarte enthalten Angaben zur Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit sind für den Arbeitgeber wichtig, um die Lohnsteuer berechnen zu können.

Die Lohnsteuerkarte in Papierform wurde bis 2010 von den Gemeinden ausgestellt und dem Arbeitnehmer am Jahresende per Post nach Hause geschickt. Ab 2011 wurde dieses Verfahren eingestellt, da die Lohnsteuerkarte in Papierform ab 2012 durch eine elektronische Variante ersetzt wird. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird das Finanzamt zur Anlaufstelle für die Berechnung der Lohnsteuer.

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung alle Informationen gespeichert und für die Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt. Dieses elektronische Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer wird auch als Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM) bezeichnet.