Lohn

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Als Lohn bezeichnet man das Entgelt, welches man für das Ausüben einer Tätigkeit bekommt. Eine offizielle Bezeichnung für Lohn ist auch der Begriff Arbeitsentgelt. Die Höhe vom gezahlten Lohn sowie die Zahlungsart und der Zeitpunkt der Zahlung sind in der Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich geregelt. Der Lohn wird meist in Form eines Geldbetrags auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen.

Der Lohn bezeichnet das Entgelt eines Arbeiters, beim Angestellten spricht man vom Gehalt. Die Gesetzgebung und auch die Tarifverträge benutzen das Wort Entgelt und unterscheiden meist nicht zwischen Arbeiter und Angestellten. Der Lohn kann einmalig, regelmäßig, monatlich oder wöchentlich bezahlt werden. Wird der Lohn im Krankheitsfall für eine gewisse Zeit weitergezahlt, so spricht man von Lohnfortzahlung oder Entgeltfortzahlung. Bei der Zahlung vom Lohn werden zusätzliche Lohnnebenkosten fällig.

Die Lohnnebenkosten werden auch als Personalnebenosten bezeichnet. Dabei handelt es sich in erster Linie um Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Der Arbeitnehmer, welcher Lohn erhält, muss vom Lohn auch Abgaben zahlen. Dazu zählen zum Beispiel die Lohnsteuer oder der Solidaritätszuschlag sowie die Beiträge zur Kranken-und Rentenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.