Leerverkauf

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Unter Leerverkauf (englisch: short selling) versteht man eine Form der Börsenspekulation. Bei einem Leerverkauf erhofft sich der Verkäufer, z. B. der Geschäftsführer einer Mini GmbH , von einem Kursfall eines Wertpapiers zu profitieren. Im jetzigen Zeitpunkt verkauft er die Wertpapiere und hofft, diese in der Zukunft günstiger kaufen zu können. Leerverkäufe funktionieren aufgrund der Tatsache, dass an der Börse die zeitliche Reihenfolge, in welcher Käufe und Verkäufe stattfinden, keine Rolle spielen.

Zur Versicherung wird hierbei ein Vertrag abgeschlossen, der den Verkäufer dazu verpflichtet, die Effekten innerhalb einer festgelegten Zeit zu liefern. Je nach Börse kann es drei bis fünf Tage dauern, bis die Wertpapiere verpflichtungsgemäß geliefert werden müssen. Leerverkäufe bei denen keine Aktien geliehen werden, sind zur Versicherung der Rechtmäßigkeit illegal. Es besteht die Möglichkeit, beim Leerverkauf zur Finanzierung Fremdkapital einzusetzen.

Durch einen Verleiher werden Aktien aus einem anderen Wertpapierdepot geliehen. Hierfür schließt dieser einen Vertrag mit dem Leerverkäufer oder einem Kommissionär. Zur Finanzierung des Leerverkaufs zahlt der Verkäufer einen festgelegten Prozentsatz oder Zins an den Verleiher und erhält im Ausgleich die Wertpapiere. Anschließend verkauft er diese an der Börse. Fällt der Kurs, erfolgt der Rückkauf zu einem niedrigeren Kurs. Die Kursdifferenz abzüglich Kosten zur Finanzierung ergibt den Gewinn für den Verkäufer.