Lagerkosten

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Als Lagerkosten bezeichnet man Kosten für Lagerraum. Nach Existenzgründung können dies Kapitalkosten für das im Lagerinventar und in Lagergebäuden abhängige Kapital, Abschreibungen auf Gebäude des Lagers, Versicherungen für Lagerraum und -inventar sowie Instandhaltungskosten sein. Wie aus einem Businessplan hervorgehen kann, kommen dazu Kosten der Lagerbestände: kalkulatorische Zinsen für das abhängige Kapital, Kosten der Versicherung für Lagerbestände, Steuern, Kosten aus Lagerverlusten.

Hat man die Existenzgründung hinter sich können außerdem die Kosten der Behandlung von Lagerbeständen z. B. in der Mini GmbH anfallen. Dies wäre Einlagern, Auslagern, Umlagern, Kosten für die Erhaltung und Bestandsaufnahmekosten. Ferner sind Lagerverwaltungskosten zu berücksichtigen. Lagerkosten werden in der Regel zu den Materialgemeinkosten gezählt. Lagereinzelkosten sind nur in den Fällen gegeben, in denen bestimmte Lagerkosten den Kostenträgern zuzurechnen sind.

Bei der Frage des optimalen Lagerbestandes tritt die Bedeutung der Lagerkosten als Kostenkomponente im Businessplan hervor. Die Lagerkosten der Mini GmbH können zum einen aus den Kosten der Lagerung, wie Raumkosten, Versicherung, Heizung und zum anderen aus den Kosten der Lagerbestände wie Zinskosten, Verderb, Schwund bestehen. Nach einer Existenzgründung können nebenher als Lagerkosten noch die Kosten der Behandlung der gelagerten Güter und die Kosten der Lagerverwaltung anfallen.