Künstlersozialkasse

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Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt für die Durchführung des 1983 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Sie ist eine Abteilung der Unfallkasse des Staates. Die Aufgaben der Künstlersozialkasse bestehen darin zu prüfen, ob eine Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis besteht und außerdem darin, die Beiträge der Versicherten, die Abgabe der zahlungspflichtigen Unternehmen und den Zuschuss des Bundes einzuziehen.

Die Sozialabgaben der selbstständigen Künstler werden demnach durch den Zuschuss des Bundes und die Abgaben der Unternehmen, die künstlerische Tätigkeit in Anspruch nehmen, etwa um die Hälfte reduziert. Die Künstlersozialversicherung beinhaltet, wie auch die Sozialversicherungen bei normalen Arbeitnehmern, die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse wird vom Geschäftsführer der Unfallkasse des Bundes geführt. Er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.

Für nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderen Tätigkeit beziehen, ist die KSK keine Möglichkeit. Versichert sind in der Künstlersozialversicherung über 160.000 Künstler und Publizisten. Mit der Schaffung der Künstlersozialversicherung und dem durchführenden Organ der Künstlersozialkasse wurde eine erhebliche Entlastung der Künstler in Deutschland geschaffen, da diese im Verdienst (durchschnittliches Jahreseinkommen) sehr niedrig im Vergleich zu anderen freien Berufsgruppen liegen.