Krankenversicherung

Grundsätzlich haben Sie bei der Krankenversicherung die Wahl zwischen einem privaten und einem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Diverse deutsche Versicherungsunternehmen bieten dabei eine private Krankheitskostenvollversicherung an. Der Versicherungsschutz wird hier durch den Versicherungsnehmer mitbestimmt.

Es kann angefangen bei einem Grundschutz (vergleichbar mir der gesetzlichen Krankenkasse) bis hin zur Kostenerstattung für Zusatzleistungen (z. B. für alternative Heilmethoden, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung), der Tarif maßgeschneidert an den Unternehmer angepasst werden kann.

Die Beiträge werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) risikogerecht kalkuliert. Bei der Berechnung werden z. B. Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Geschlecht und der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt. Durch Selbstbeteiligungen können die Versicherten darüber hinaus die Höhe des Beitrags beeinflussen. Wer die Kosten für medizinische Leistungen bis zu einer Summe von beispielsweise 300 oder 600 Euro jährlich selbst übernimmt, reduziert seinen Monatsbeitrag erheblich. Hinzu kommt: Wer mindestens ein Jahr lang seine Versicherung nicht in Anspruch nimmt, kann bei einigen Unternehmen mit einer teilweise erheblichen Beitragsrückerstattung rechnen.

Monatsbeiträge für Existenzgründer von weniger als 150 Euro sind in der privaten Krankenversicherung keine Ausnahme, wobei Frauen jedoch einen etwas erhöhten Beitrag zahlen, als das bei Männern der Fall ist. Oft ist der Beitrag zumindest niedriger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Fällt die Wahl auf einen privaten Anbieter, sollte u. a. auf ein enthaltenes Optionsrecht geachtet werden, welches die Möglichkeit zur späteren Erweiterung des Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung gibt.

Wenn bei einer stationären Behandlung gleich noch verschiedene Nebenkosten versichert werden sollen, ist es ratsam, sich nach einer Krankenhaustagegeld-Versicherung zu erkundigen. Mit dieser lassen sich beispielsweise die ebenfalls stationäre Unterbringung eines Elternteils im Zimmer des erkrankten Kindes oder eine Ersatzkraft im Haushalt finanzieren.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf eine Krankentagegeld-Versicherung. Diese fängt Verdienstausfälle während Ihrer Selbstständigkeit, z. B. verursacht durch eine Erkrankung, auf. Das Tagegeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe, ganz gleich ob die Behandlung zu Hause oder im Krankenhaus stattfindet. Tagegelder dürfen das Arbeitseinkommen jedoch nicht übersteigen.

Als Alternative zur privaten Krankenversicherung kann Versicherungsschutz im Falle einer Krankheit auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse erlangt werden. Träger sind dabei die Orts-, Betriebs-, Innungs- sowie Ersatzkassen. Der Leistungsumfang für die Versicherten ist dabei praktisch gleich. Man spricht vom Solidaritätsprinzip.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen - bis hin zu einer jährlich neu festgelegten Bemessungsgrenze. In Abhängigkeit vom Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie bei Gründung einen Monatsbeitrag von ca. 250 bis 300 Euro, wobei i. d. R. ein Mindesteinkommen von ca. 1.800 Euro unterstellt wird.

Sollten Sie den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beziehen, können Sie während der ersten neun Monate nach Gründung Ihr unterstelltes Mindesteinkommen auf ca. 1.200 Euro absenken und somit Ihren Monatsbeitrag auf ca. 200 Euro reduzieren. Danach gilt für Selbstständige im Haupterwerb der übliche Mindestbeitrag von 250 bis 300 Euro pro Monat.

Natürlich können Sie auch nach den neun Monaten noch in eine private Krankenversicherung wechseln, sollten dabei aber bedenken, dass Sie meist ein höheres Einstiegsalter und einen ggf. geänderten Gesundheitszustand haben. Hier gilt also: Wer die Möglichkeit hat, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollte dies bei Gründung prüfen.