für Gründer und Unternehmer
Grundsätzlich haben Sie bei der Krankenversicherung die Wahl zwischen einem privaten und einem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Diverse deutsche Versicherungsunternehmen bieten dabei eine private Krankheitskostenvollversicherung an. Der Versicherungsschutz wird hier durch den Versicherungsnehmer mitbestimmt.
Als sehr praktikabel hat sich das Baukastenprinzip erwiesen, wonach angefangen bei einem Grundschutz (vergleichbar mir der gesetzlichen Krankenkasse) bis hin zur Kostenerstattung (z. B. für alternative Heilmethoden, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung), der Tarif maßgeschneidert an den Unternehmer angepasst werden kann.
Die Beiträge werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) risikogerecht kalkuliert. Bei der Berechnung werden z. B. Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Geschlecht und der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt. Durch Selbstbeteiligungen können die Versicherten darüber hinaus die Höhe des Beitrags beeinflussen. Wer die Kosten für medizinische Leistungen bis zu einer Summe von beispielsweise 300 oder 600 Euro jährlich selbst übernimmt, reduziert seinen Monatsbeitrag erheblich. Hinzu kommt: Wer mindestens ein Jahr lang seine Versicherung nicht in Anspruch nimmt, kann bei einigen Unternehmen mit einer teilweise erheblichen Beitragsrückerstattung rechnen.
Monatsbeiträge für Existenzgründer von weniger als 100 Euro sind in der privaten Krankenversicherung keine Ausnahme, wobei Frauen in jeder privaten Krankenversicherung jedoch mehr Beitrag bezahlen, als das bei Männern der Fall ist. Oft ist der Beitrag allerdings niedriger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Fällt die Wahl auf einen privaten Anbieter, sollte u. a. auf ein enthaltenes Optionsrecht und eine Erstattung nach dem Höchstsatz der Gebührenordnung geachtet werden.
Wenn bei einer stationären Behandlung gleich noch verschiedene Nebenkosten versichert werden sollen, ist es ratsam, sich nach einer Krankenhaustagegeld-Versicherung zu erkundigen. Mit dieser lassen sich beispielsweise die ebenfalls stationäre Unterbringung eines Elternteils im Zimmer des erkrankten Kindes oder eine Ersatzkraft im Haushalt finanzieren.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf eine Krankentagegeld - Versicherung. Diese fängt Verdienstausfälle während Ihrer Selbstständigkeit, z. B. verursacht durch eine Erkrankung, auf. Das Tagegeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe, ganz gleich, ob die Behandlung zu Hause oder im Krankenhaus stattfindet. Tagegelder dürfen das Arbeitseinkommen jedoch nicht übersteigen.
Als Alternative zur privaten Krankenversicherung kann Versicherungsschutz im Falle einer Krankheit auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse erlangt werden. Träger sind dabei die Orts-, Betriebs-, Innungs- sowie Ersatzkassen. Der Leistungsumfang für die Versicherten ist dabei praktisch gleich. Man spricht vom Solidaritätsprinzip.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen - bis hin zu einer jährlich neu festgelegten Bemessungsgrenze. In Abhängigkeit vom Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie bei Gründung einen Monatsbeitrag von ca. 250 - 300 Euro, wobei ein Mindesteinkommen von ca. 1.800 Euro unterstellt wird.
Sollten Sie den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beziehen, können Sie während der ersten 9 Monate nach Gründung Ihr unterstelltes Mindesteinkommen auf ca. 1.200 Euro absenken und somit Ihren Monatsbeitrag auf 170 bis 200 Euro reduzieren. Ab dem 10. Monat gilt dann für Selbstständige im Haupterwerb der übliche Mindestbeitrag von 250 bis 300 Euro pro Monat.
Natürlich können Sie auch nach den 9 Monaten noch in eine private Krankenversicherung wechseln, müssen aber bedenken, dass Sie dann ein höheres Einstiegsalter und ggf. einen geänderten Gesundheitszustand haben. Hier gilt also: Wer die Möglichkeit hat, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sollte dies möglichst bei Gründung tun.