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Kostenartenrechnung

Der Begriff der Kostenartenrechnung bezeichnet die erste von drei Stufen der Kostenrechnung und Leistungsrechnung. Sie kann in den Businessplan integriert werden. Die Kosten von Aufwendungen müssen im Kontext der Kostenartenrechnung determiniert werden und die angefallenen Kosten einer Abrechnungsperiode sollten registriert und gegliedert sein. In einer Mini GmbH kann die Kostenartenrechnung wichtiger Bestandteil einer Existenzgründung sein.

Unter Hilfestellung der Kostenartenrechnung werden die angefallenen Kosten eingesehen, beurteilt und je nach Art klassifiziert. Auch der Businessplan kann davon betroffen sein. Die Kostenartenrechnung gibt Antwort auf die Frage, welche Kosten angefallen sind, und erzeugt die Grundlage weiterer Verrechnungen. Nach der Existenzgründung z. B. einer Mini GmbH können natürlich die verschiedensten Kosten anfallen.

Desweiteren soll die Kostenartenrechnung einen Einblick in die Kostenstruktur des Unternehmens bieten. Selbst nach Existenzgründung z. B. einer Mini GmbH kann die Kostenstruktur entscheidend sein. Die in der Kostenartenrechnung zu identifizierenden Positionen werden als primäre Kostenarten betitelt und können auch so im Businessplan vorkommen.

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