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Kostenart

Der Begriff Kostenart bezeichnet in der Kostenrechnung angefallene Kosten nach ihrer eigenen Bedeutung. Im Unterschied zur Kostenart stuft der Kostenträger die Kosten danach ein, wofür sie angefallen sind. Die Kostenart ist also den Personalkosten, Wartungs- und Betriebsmittelkosten oder den Marketingkosten zuzuschreiben. Hierbei kann eine mehrstufige Staffelung durchgeführt werden. 

Die Kostenart wird in der Vollkostenrechnung auf die Kostenträger verrechnet. Dies passiert entweder direkt (durch Materialeinsatz, Arbeitsstunden) oder indirekt durch die Verrechnung über Kostenstellen. Man kann die Kostenart auch in einzelne Kosten und fixe Kosten untergliedern. Die Untergliederung kann ein wichtiger Punkt nach Existenzgründung sein. 

Jeglich anfallende Kostenarten enthält der Kostenartenplan. Ein Kostenartenplan kann einer Existenzgründung vorausgehen. Die Kosten werden nach Gesichtspunkten des Verbrauchs (z. B. Personal- oder Materialkosten), nach der funktionalen Entstehung, nach der Zurechenbarkeit und nach Beschäftigungsgrad unterteilt. Die Gestaltung und Tiefe der Gliederung des Kostenartenplans im Businessplan ist jedem Unternehmen selbst überlassen.

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