Kartell

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Als Kartell wird ein Bündnis zwischen Wettbewerbern bezeichnet. Es gilt als Vereinbarung zwischen Unternehmen, um deren Konkurrenz untereinander einzuschränken. Im wirtschaftswissenschaftlichen Sinn bleiben beim Kartell die Unternehmen selbstständig. Der Zusammenschluss kann auf Angebotsseite oder Nachfrageseite getätigt werden. Die getroffenen Maßnahmen können von Regelung des Marktes bis zur monopolistischen Beherrschung führen.

Seit der Nachkriegszeit gelten Unternehmenskartelle als schädigend für die Wirtschaft. Im Grundsatz sind sie heute fast weltweit verboten. Festgeschrieben ist das in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Mitglieder eines Kartells wollen meist die Vorteile eines Monopols erreichen, ohne dabei ihre rechtliche und wirtschaftliche Autonomie aufzugeben. Meist handelt es sich bei den Absprachen um die Preisgestaltung.

Weiterhin können Absprachen über Aufteilung von Kunden oder Marktanteilen Gegenstand eines Kartells sein. Oft entstehen sie auf Märkten für Massenprodukte, wo Anbieter sich wenig über die Technologie voneinander abgrenzen können. Im Normalfall werden Kartelle zwischen Unternehmen geschlossen. Doch es gibt Ausnahmen wie die OPEC, die ein Produktionskartell für Erdöl darstellt.