Jugendarbeitsschutzgesetz

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist in Deutschland das Gesetz zum Schutz von arbeitenden Jugendlichen und Kindern. Es ist ein Bundesgesetz und zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes. Dieses Gesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit der betreffenden Gruppe auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei der Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen den Jugendlichen 30 Minuten Ruhepause und bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten zu.

Der Urlaubsanspruch ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz je nach Alter unterschiedlich. 17-Jährige haben einen Anspruch auf 25 Werktage, 16-Jährige 27 Werktage und 15-Jährige 30 Werktage. Grundsätzlich ist die Zeit der Arbeit auf den Zeitraum zwischen 6.00 und 20.00 Uhr beschränkt. Ausnahmen gibt es jedoch z. B. in Gaststätten, Bäckereien und bei kulturellen Veranstaltungen. Die Mehrarbeit von Jugendlichen ist nicht zulässig.

Eine Beschäftigung bei Notfällen muss mit einer Verkürzung der Arbeitszeit wieder ausgeglichen werden. Generell gilt ein Beschäftigungsverbot für Sonntage und Feiertage. Auch bei Festlegungen im Arbeitsvertrag kann nicht vom diesem Gesetz für den Jugendarbeitsschutz abgewichen werden. Der Verstoß wäre eine Ordnungswidrigkeit. Wenn der Unternehmer nach Umsetzung der eigenen Geschäftsidee Auszubildende einstellt, hat er sich in Bezug auf deren Arbeitsbedingungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu richten.