Joint Venture

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Joint Venture bezeichnet eine Kooperation von Gesellschaften, durch welche es zur Existenzgründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit kommt, an der beide Gründungsgesellschaften zur Finanzierung mit ihrem Kapital beteiligt sind. Oft bringen die Gründungsgesellschaften neben dem Kapital einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, technischem bzw. Marketing-Know-how, Schutzrechten und Betriebsanlagen sowie Wissen ein.

Ein Joint Venture ist gekennzeichnet durch die Aspekte Kooperation und Autonomie. Bei den Motiven für die Gründung eines Joint Venture wird zwischen internen, strategischen und wettbewerbsbezogenen Zielsetzungen unterschieden. Motive aus interner Sicht sind die Sicherung von vorhandenen Ressourcen, Streuung der Risiken und Kosten, Zugang zu neuen Technologien, Förderung und Finanzierung von anderen kleineren Firmen und Förderung von Mitarbeitern.

Unter den strategischen Zielen verstehen die Unternehmer die Schaffung und Nutzung von Synergien, den Technologietransfer und die erweiterte Möglichkeit der Diversifikation. Ein weiteres Motiv für die Gründung eines Joint Ventures kann die Rechtsgrundlage in einem Land sein. Joint Ventures sind aus wettbewerbsbezogener Sicht wichtig, weil man so Branchenentwicklungen steuern und Geschwindigkeitsvorteile gegenüber Konkurrenten erzielen kann.