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Jahresabschluss

Jeder selbstständig Tätige (Freiberufler und Gewerbetreibende) sowie Kapitalgesellschaften muß einen Jahresabschluss zu Zwecken der Besteuerung erstellen. Als Jahresabschluss eines Unternehmens ist die Zusammenstellung aller Rechnungslegungsdokumente zu verstehen. Die Steuerberatung zählt dazu die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht bei einem Unternehmen, welches den Gewinn durch Bilanzierung ermittelt.

Bei Selbstständigen, die Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, versteht man unter dem Jahresabschluss die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Mit dem Jahresabschluss belegt der Unternehmer seinen finanziellen Erfolg sowie bei bilanzierenden Unternehmen die Vermögenslage zum Bilanzstichtag. Der Jahresabschluss ist er ein wichtiges Indiz für Banken um Kredite zu gewähren. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit der Steuerberatung notwendig, um korrekte Einschätzungen zu erreichen bzw. bestimmte Sachverhalte zu unterlegen.

Im deutschen Handelsrecht wird für den Jahresabschluss die Zusammenstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verlangt. Bei Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss um einen Anhang erweitert werden. Weiterführend müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften einen Lagebericht beifügen.

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