Istkosten

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Istkosten sind innerhalb der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung die in einer vergangenen Abrechnungsperiode tatsächlich angefallenen Kosten. Im Rahmen der Analyse von Abweichungen zwischen Ist- und Plankosten werden sie als Produkt aus Istbeschäftigung und Istkostensätze ausgedrückt. Die Istkosten sind die Kosten, die in der letzten abgerechneten Periode entstanden sind und deren Höhe daher genau bekannt ist. Nach einer Existenzgründung stellen die Istkosten einen unabdingbaren Faktor dar.

Istkosten ergeben sich als Produkt von Istmengen und Istpreisen und sind stets vergangenheitsorientiert. Es sind Kosten, die während einer bestimmten Abrechnungsperiode tatsächlich bei der Erstellung einer Leistungsmenge verursacht wurden. Bei Kosten, die ein eindeutiges Mengen- oder Zeitgerüst haben, wie z. B. die Material- oder Lohnkosten, errechnen sich die Istkosten durch Multiplikation des Istverbrauchs mit den Istpreisen. Wurde durch eine Existenzgründung eine Mini GmbH gegründet sollte das Thema Istkosten beachtet werden und in einem Businessplan Erwähnung finden.

Bei Kosten, die kein Mengengerüst besitzen, wie z. B. Beiträge oder Steuern, werden die auf Belegen erfassten Beträge als Istkosten betitelt. Istkosten umfassen alle in einer Abrechnungsperiode effektiv angefallenen Kosten für eine Kostenart, eine Kostenstelle oder für einen Kostenträger. Ihnen liegen die effektiven Faktorverbrauchsmengen, die mit Anschaffungspreisen bewertet werden, zugrunde.