Inventur

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Als Inventur bezeichnet man die Bestandsaufnahme aller im Unternehmen vorhandenen Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Stichtag. Inventur leitet sich aus dem lateinischen "invenire" (etwas bzw. es vorfinden) ab. Zur Inventur ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung jeder Kaufmann gemäß HGB verpflichtet. Diese wird bei Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme, bei Unternehmensschließung und zum Schluss des Geschäftsjahres notwendig.

Eine ordnungsgemäße Inventur hat ein Inventar- bzw. Bestandsverzeichnis, welches alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert auflistet. Unternehmer unterscheiden verschiedene Arten von Inventuren. Es gibt die körperliche Inventur, wo Vermögensgegenstände durch Auszählen, Messen und Wiegen o. ä. aufgenommen werden. Eine Schätzung mit Bewertung erlaubt, wenn eine exakte Aufnahme aufgrund Art und Beschaffenheit wirtschaftlich unzumutbar oder unmöglich ist.

Darüber hinaus gibt es die Buchinventur. Hier werden alle nicht körperlichen Gegenstände und Schulden (Forderungen, Verbindlichkeiten oder Bankguthaben) anhand von buchhalterischen Aufzeichnungen (Belegen) erfasst. Eine weitere Variante ist die Anlageninventur. Hier wird die körperliche Inventur durch eine Anlagenbuchhaltung ersetzt und betrifft Güter des beweglichen Anlagevermögens ohne geringwertige Anlagegüter. Hierzu muss für jedes bewegliche Anlagevermögen eine Anlagenkarte geführt werden.