· Förderungen

High-Tech Gründerfonds

Mit initialen Investments von maximal 1.000.000 Euro unterstützt der Beteiligungsfonds technologiebasierte chancenreiche Unternehmen, bereits in der sehr frühen Seed-Phase. Für wen der Fonds in Frage kommt und welche Anforderungen für eine Bewilligung der Gelder erfüllt werden müssen, klären wir in unserem Fördermittelcheck.

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Der High-Tech Gründerfonds, kurz HTGF, wurde auf Initiative des BMWi 2005 gegründet. Spezialisiert auf technologiebasierte Startups in der Seed-Phase, investiert der HTGF Risikokapital in junge Technologieunternehmen, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen. Zu den Investoren des HTGF gehören das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die KfW Bankengruppe sowie 32 namenhafte Wirtschaftskonzerne, darunter u.a. Bosch, Daimler, SAP oder RWE.

Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst und klären ob das Förderprogramm für Sie in Frage kommt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie die Evaluation des Antrags bei der HTGF erfolgt.

Ausgerichtet ist der HTGF auf Existenzgründer und kleine Technologieunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU. Die genauen Bestimmungen finden Sie hier: KMU-Definition der EU

Diese Seedfinanzierung soll Gründer und Unternehmer, mit Fokus auf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben helfen, die Vorhaben im Rahmen der Forschung und Entwicklung zu unterstützen und so bis zur Bereitstellung eines Prototypen bzw. eines „Proof of Concept“ oder bis zur Markteinführung zu führen.

Welche weiteren Anforderungen erfüllt werden müssen? Diese Kriterien müssen Sie für eine Finanzierung durch den HTGF erfüllen:

  • 10 Prozent der Beteiligungssumme werden durch Sie getragen. Davon sind die Hälfte Eigenmittel, die andere Hälfte kann von Sideinvestoren gestellt werden.
  • Der HTGF richtet sich an Unternehmen in der Seed-Phase. Die Aufnahme Ihrer operativen Geschäftstätigkeit sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland und entspricht, wie bereits erwähnt der KMU-Definition der EU.
  • Zusätzlich sollte Ihr Unternehmen klare Wettbewerbsvorteile aufzeigen sowie signifikante Wachstumschancen.
  • Großen Wert legt der HTGF außerdem auf das Management des Unternehmens. Wichtig sind in diesem Fall das technologische und kaufmännische Know-how.
  • Die mit der Technologie verbundenen Schutzrechte und das geistige Eigentum müssen exklusiv und uneingeschränkt in Ihr Unternehmen eingebracht werden.

Um die Anträge für eine Finanzierung durch den HTGF genau einschätzen zu können, hat der HTGF einen vierstufigen Bewertungsprozess entwickelt. Wie sehen die vier Stufen aus und was haben Sie als Antragsteller zu beachten?

1. Einreichung der Unterlagen

Für einen ersten Eindruck über Ihr Vorhaben senden Sie ein Executive Summary, einen ausführlichen Businessplan oder eine aussagekräftige Präsentation an das Komitee des HTGF.

2. Einwilligung in die Beteiligungskonditionen

Sollten Sie alle grundlegenden Anforderungen erfüllen und Ihr Vorhaben konnte überzeugen? Dann erhalten Sie anschließend das Term Sheet, mit den Beteiligungskonditionen des HTGF. Senden Sie dieses unterschrieben zurück und Sie haben bereits die zweite Stufe erfolgreich beendet.

3. Due Dilligence

In der dritten Phase des Bewerbungsprozesses beginnt die detaillierte Überprüfung des Gründungsvorhabens, die Due Diligence. In dieser Phase überprüft das Komitee neben den patentrechtlichen Fragen, die zukünftige Finanzierungsplanung, die Marktchancen und legt großen Wert darauf auch Sie, das Unternehmer-Team kennenzulernen.

4. Vorstellung des Vorhabens beim Komitee des HTGF

Steht der eigentlichen Finanzierung nichts mehr im Wege, kommt es für die endgültige Investitionsentscheidung, zu einer finalen Präsentation des Vorhabens vor dem Komitee des High-Tech-Gründerfonds.

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Bei den vom HTGF zur Verfügung gestellten Mitteln handelt es sich um Seedkapital. Im Detail ist die Bereitstellung des Risikokapitals mit folgenden Konditionen verbunden:

  • Seit dem 01.01.2016 beteiligt sich der Fonds initial mit maximal 1.000.000 Euro am Unternehmen.
  • Insgesamt stehen den antragstellenden Unternehmen jeweils bis zu drei Millionen zur Verfügung. Eine Anschlussfinanzierung für bis zu weitere zwei Millionen Euro ist also möglich.
  • Dabei erwerben die Investoren 15 Prozent der Gesellschaftsanteile ohne Unternehmensbewertung.
  • Es handelt sich um ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen, das nach einer Laufzeit von sieben Jahren in Eigenkapital umgewandelt wird.
  • Um die Liquidität des Unternehmens zu gewährleisten werden die Zinsen für die ersten vier Jahre gestundet.
  • Neben dem Startkapital unterstützt der HTGF die Unternehmen durch Coachingmaßnahmen. Dabei greift das HTGF auf ein stark ausgebautes Netzwerk zu Sideinvestoren, Business Angels der Industrie und einer Venture Capital Gesellschaft zurück.

Für weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des High-Tech-Gründerfonds weitere Hinweise: Website des HTGF

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