Hebesatz

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Beim Hebesatz handelt es sich um ein fiskalisches Instrument der deutschen Kommunalpolitik, mit dem in erster Linie Gewerbetreibende in Berührung kommen. Steuerberater kennen den Hebesatz als Teil der Gewerbesteuer. Zur Beachtung: Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, sind nicht gewerbesteuerpflichtig. In Bezug auf die Grundsteuer wird der Hebesatz dabei von den Gemeinden und Städten festgelegt und bestimmt den letztendlich zu zahlenden Steuerbetrag.

Nach Festlegung des Hebesatzes wird dieser mit dem Steuermessbetrag, welcher durch einen Grundlagenbescheid bekanntgegeben wird, multipliziert. So ergibt sich für Steuerpflichtige der Steuerzahlbetrag. Empfänger der Steuern sind die Gemeinden und Städte, wo der Steuerpflichtige seinen Unternehmenssitz bzw. das Grundstück hat. Diese so erhobenen Steuern können im Rahmen der Steuerberatung Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein.

Für die Gewerbesteuer, die der Unternehmer nach der Existenzgründung zu zahlen hat, werden die Hebesätze regelmäßig in der kommunalen Haushaltsatzung für ein Haushaltsjahr festgelegt. Die gleiche Verfahrensweise gilt bei der Grundsteuer. Für jede dieser Steuerarten gibt es einen eigenen Hebesatz. Als "Vomhundertsatz" bezeichnet, sind sie in der Praxis als Prozent zu verstehen (Gewerbesteuerhebesatz 450 meint die Multiplikation des Steuermessbetrag aus dem Grundlagenbescheid mit 4,5).