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Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für das gesamte Handwerk in einem bestimmten Kammerbezirk. Die Handwerkskammer vertritt die Interessen des Gesamthandwerks und regelt die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung. Zudem übt die Kammer die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Tritt der Unternehmer  in die Handwerkskammer ein, sollte man die Beitragskosten bereits im Businessplan einkalkulieren.

Die Handwerkskammer unterstützt die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen und Vorschläge und erstattet regelmäßig Bericht. Zum einen wird die Berufsausbildung geregelt und zum anderen werden Prüfungsvorschriften errichtet. Die Handwerkskammer unterstützt die Mitglieder sowohl durch eine Rechtsberatung, was besonders bei einer Existenzgründung nützlich sein könnte.

Jedoch empfinden einige Betroffene diese Pflichtmitgliedschaften in der Handwerkskammer als ungerechtfertigte und unzumutbare Zwangsmaßnahme. Da man der Ansicht ist, keinen Nutzen für die erheblichen Beträge zu erhalten. Die Stützung und Förderung des Mitgliedsbetriebes wird immer wieder in Frage gestellt, da zahlreiche Betriebe kein Interesse daran haben, die für sie im Mitgliedsbeitrag der verantwortlichen Kammern enthaltenen Angebote in Anspruch zu nehmen.

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