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Handwerk

Das Handwerk bezeichnet viele gewerbliche Tätigkeiten, die ein spezielles Produkt auf Bestellung anfertigen oder eine Dienstleistung auf Nachfrage erbringen. Der Begriff bezeichnet zudem einen gesamten Berufsstand. Das Handwerk steht der industriellen Massenproduktion auf Vorrat gegenüber. Das Gewerbe des Handwerkes wird in Deutschland verbindlich durch die Handwerksordnung geregelt. Ein Handwerker kann sich mit seinem erlernten Handwerk selbstständig machen. Im Businessplan wird seine Tätigkeit dann genau beschrieben.

Das Handwerk ist ein Wirtschaftsbereich, indem sich die Existenzgründung verbreitet hat. Die Varianten reichen vom Industriezulieferbetrieb bis zum mittelständischen Unternehmen und zum Kleinstbetrieb. Die Unternehmen des Handwerkes sind aufgrund ihrer Größe und ihres Leistungsspektrums sowohl auf dem Absatz- als auch auf dem Arbeitsmarkt weitgehend vertreten. Zahlreiche Bereiche im Handwerk stehen in Konkurrenz zur industriellen Fertigung und vor allem zur Schwarzarbeit.

Die Handwerk Betriebe sind nach einer speziellen Handwerksordnung in zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe unterteilt. Das Handwerk definiert sich über die in der Handwerksordnung ausgewiesenen Bereiche. Märkte, die begrenzte Expansionschancen aufweisen, sind für das Handwerk attraktiver.

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