Handlungsvollmacht

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Die Handlungsvollmacht ist in Deutschland jede von einem Kaufmann für sein Handelsgeschäft erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist. Der Handlungsbevollmächtigter einer Handlungsvollmacht kann keine Grundstücke veräußern, keine Wechselverbindlichkeiten eingehen, keine Darlehen aufnehmen und keine Prozesse im Namen des Unternehmens führen. Falls für die Gründung einer Unternehmung Fremdkapital benötigt wird, was im Businessplan ausgewiesen sein muss, kann der Handlungsbevollmächtigte diese Mittel nicht beantragen.

Die Handlungsvollmacht erstreckt sich nicht auf außergewöhnliche Tätigkeiten, sondern nur gewöhnliche Tätigkeiten, die im täglichen Verkehr des Geschäftes ausschließlich für einen Geschäftszweig des Handelsgewerbes anfallen. Die Handlungsvollmacht kann vom Geschäftsinhaber oder seinem Prokuristen ausgesprochen werden. Der Unternehmer einer Existenzgründung kann die Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eingetragen lassen.

Die Handlungsvollmacht beinhaltet verschiedene Arten. Die allgemeine Handlungsvollmacht beinhaltet branchentypische Geschäfte, welche zum gewöhnlichen Betrieb gehören. Die Artvollmacht ist eine eingeschränkte Handlungsvollmacht, da sie auf spezielle Gattungen oder Arten von Rechtsgeschäften abzielt. Zudem gibt es eine Spezialhandlungsvollmacht und eine Einzelvollmacht.