GWG

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GWG ist die Abkürzung für geringwertiges Wirtschaftsgut. Seit Beginn 2008 sind GWG solche Güter, die zum Anlagevermögen gehören, deren netto Anschaffungspreis zwischen 150 und 1.000 Euro liegt und welche beweglich und abnutzbar sind. Ab 2008 angeschaffte GWG müssen über fünf Jahre hinweg abgeschrieben werden. Alle im Unternehmen befindlichen GWG werden dazu in einem Sammelposten zusammengefasst und jährlich mit 20 % abgeschrieben, unabhängig davon, ob sie noch Teil des Anlagevermögens sind.

Diese neue Abschreibungsvorschrift ist bei der Finanzplanung im Businessplan bei Existenzgründungen zu berücksichtigen, da die Möglichkeit GWG degressiv abzuschreiben, weggefallen ist.
Eine neue Regelung sieht weiterhin vor, das GWG unter 150 Euro im ersten Jahr zwingend vollständig abzuschreiben sind, der Spielraum für strategisch orientierte Abschreibungen bei GWG ist somit stark eingeschränkt worden.

Vor der Einführung der neuen Vorschriften die GWG betreffen, hatte ein Unternehmen im ersten Jahr der Existenzgründung den Vorteil, bis zu 30 % des Wertes eines GWG degressiv abschreiben (oder auch ganz, wenn der Wert unter 60 Euro lag) zu können und damit den Gewinn vor Steuern zu senken. Dadurch sank die anfallende Steuerschuld.