GuV

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Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein Teil des Jahresabschlusses und somit der externen Rechnungslegung eines Unternehmens z. B. einer Mini GmbH. Die GuV stellt Erträge und Leistungen eines Zeitraumes dar und belegt Höhe und Quellen des unternehmerischen Erfolges nach Existenzgründung. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg Gewinn, ansonsten Verlust. Unabhängig von der GuV ist die Erfolgsermittlung des internen Rechnungswesens unter Berücksichtigung vom Businessplan zu sehen.

Nach HGB hat der Kaufmann am Ende eines Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Leistungen und Erträge aufzustellen. Das HGB, Steuergesetze sowie internationale Rechnungslegungsstandards beinhalten Vorschriften über den Aufbau und aufzunehmende Inhalte. Die GuV unterliegt den Pflichten zur Prüfung und Offenlegung. Personengesellschaften und Einzelkaufleute können nach dem Publizitätsgesetz von einer Veröffentlichung ablassen, wenn in einer Anlage erklärende Angaben zur Ertragslage hinzugefügt werden.

Erstellt man nach Existenzgründung eine GuV, wird der Erfolg durch eine „Zeitraumrechnung“ ermittelt. Sie berücksichtigt alle erfolgsrelevanten Daten einer Rechnungsperiode. Aus der „Zeitpunktrechnung“ kann der Periodenerfolg abgelesen werden, indem der Stand des Betriebsvermögens an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen verglichen wird. Während im HGB-Jahresabschluss die Gewinngrößen in Bilanz und GuV üblicherweise gleich sind, unterscheiden sie sich in der internationalen Rechnungslegung.