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Gütertrennung

Durch die Gütertrennung erfolgt eine Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten oder Lebenspartner. Dabei ist nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden kein Zugewinnausgleich zu gewähren. Es obliegt jedem Ehegatten oder Lebenspartner die Verwaltung seines Vermögens. Er bleibt Eigentümer des vor der Eheschließung, als auch während aufrechter Ehe von ihm in Besitz genommenen Vermögens. Zum Beispiel ist dies nach einer Existenzgründung der Fall.

Die Gütertrennung ist zum einen ein vertraglich vereinbarter Güterstand zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern im deutschen Familienrecht, zum anderen ein außerordentlicher, gesetzlicher Güterstand gem. BGB. Gütertrennung wird durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag beschlossen. Nach der Gründung einer Mini GmbH wirkt die Gütertrennung nur gegenüber Dritten, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist.

Die Gütertrennung kommt in Deutschland selten vor. Die Erstellung von einem Businessplan sollte oberste Priorität genießen. Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft, die gem. deutschem Familienrecht gilt, wenn die Ehegatten nichts Anderes vereinbaren. Leben die Eheleute in Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote des überlebenden Ehegatten. Durch Vereinbarung der Gütertrennung entfällt die pauschale Erhöhung der Erbquote.

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