Grundkapital

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Als Grundkapital bezeichnet man den Wert der ausgegebenen Aktien einer Aktiengesellschaft. Es bildet die Nennwerte über die Stammaktien und Vorzugsaktien. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft kann man mit dem Stammkapital einer GmbH oder Mini-GmbH vergleichen, dass vor der Existenzgründung zur Verfügung stehen muss. Unterschied ist, dass die Aktiengesellschaft unbeschränkt haftet.

Die Aktionäre haften jedoch nur bis zur Höhe ihrer Einlage, womit die Haftung für sie doch beschränkt wird. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss bei der Existenzgründung und der eventuellen Erstellung eines Businessplan anders als bei einer 1-Euro-GmbH mindestens 50.000 Euro betragen. In der Bilanz wird das Grundkapital als gezeichnetes Kapital bezeichnet.

Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt und an in- und ausländischen Börsenplätzen ausgegeben. Damit werden Finanzmittel in Form von Eigenkapital beschafft. In der Bilanz, die von jedem erstellt werden sollte, steht das Grundkapital auf der Passivseite. Es ist nicht zu verwechseln mit der Marktkapitalisierung der Aktien.