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Gründung

Als Existenzgründung oder Gründung bezeichnet man die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit. Gründung meint im wirtschaftlichen Zusammenhang eine Unternehmensgründung. Für die Gründung größerer Unternehmen wird eher dieser Begriff benutzt. Durch den Start der Geschäftstätigkeit fängt die Existenzgründung juristisch durch die Gewerbeanmeldung an oder bei freien Tätigkeiten durch Anmeldung der freiberuflichen Berufe beim dafür zuständigen Finanzamt.

Nach Erstellung von einem Businessplan können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Zu unterscheiden ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht benötigen. Desweiteren gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten.

Berufliche Qualifikationen sind hierbei nicht erforderlich. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle  lässt sich in den meisten Fällen nach einer Gründung nicht umgehen. Bei Gründung einer Mini GmbH sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z.B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die von Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise von Nöten (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen, Arzneimitteln). Eine Beratung ist hier sinnvoll.

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Rechtsgrundlage für Handelsgeschäfte unter Kaufleuten bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) zusammen mit dem BGB. Letzteres gilt als allgemeines Recht, wenn das HGB keine speziellen Rechtsvorschriften bereithält. Daher bezeichnet man das BGB als dem HGB subsidiär. Insbesondere regel...   weiterlesen