Gründer

Businessplan kostenfrei erstellen

Der Gründer hat mit seiner Unternehmensgründung eine neue juristische Person ins Leben gerufen. Er kann in diesem Falle eine natürliche Person sein oder auch eine Gesellschaft, die sich mit einer anderen zusammenschließt. Die natürliche Person setzt bei der Gründung meist ihre eigene Geschäftsidee um. Es bestehen für den Gründer viele verschiedene Möglichkeiten von Rechtsformen. Er kann ein Einzelunternehmen gründen oder eine Personengesellschaft, wie eine GbR, OHG oder KG.

Weiterhin kann eine Kapitalgesellschaft gegründet werden, wie z. B. eine GmbH, AG oder die neue Form der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini GmbH). Die Rechtsformen unterscheiden sich z. B. hinsichtlich der Haftung, des Startkapitals und der Gewinn- und Verlustverteilung. Der Gründer sollte sich im Vorfeld gut über die gesetzlichen Bedingungen informieren, z. B. bei einer Gründerberatung. Am wichtigsten für den Gründer dürfte sein aussagekräftiger Businessplan mit der Rentabilitätsvorschau sein.

Mit diesem kann er eine Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer fachkundigen Stelle einholen sowie eventuell benötigte Kredite bei Banken beantragen. Wichtig sind auch die Förderungsmöglichkeiten, die für den Gründer in Frage kommen, wenn er aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet. Bei Arbeitslosengeld I wird der Gründungszuschuss gewährt und bei Arbeitslosengeld II das Einstiegsgeld, welche nach Ablauf des Förderzeitraumes nach erneuter Beantragung auch verlängert werden können.