Rechtsformen

für Gründer und Unternehmer

GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ("Gesellschaft mit beschränkter Haftung") ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen in Form einer Kapitaleinlage beteiligen können. Wie jede juristische Person ist auch die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten. Als solche kann die GmbH z. Bsp. Eigentum erwerben, Verträge abschließen oder vor Gericht klagen bzw. verklagt werden. Gesetzlicher Vertreter der GmbH ist der Geschäftsführer. Die GmbH muss einen und kann mehrere Geschäftsführer haben. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mind. 25.000 Euro.

Die GmbH ist als Gesellschaftsform insbesondere interessant, weil diese ihren Gläubigern gegenüber nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens haftet. Gesellschafter der GmbH haften deshalb, sofern sie ihre Einlagen stets ordnungsgemäß eingebracht und nicht gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen haben, i. d. R. nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH. Die Gesellschafter haften vor einer Eintragung in das Handelsregister, sofern im Namen der GmbH gehandelt wurde, unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch mit ihrem Privatvermögen.

Die GmbH wird durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern gegründet, welcher von einem Notar beurkundet werden muss. Dieser Gesellschaftsvertrag enthält die Satzung der gegründeten GmbH, d. h. er formuliert die zukünftigen Rechte und Pflichten jedes Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern. Da das Handelsregister stets vom Amtsgericht geführt wird, muss der Antrag auf Eintragung der GmbH an das dafür zuständige Registergericht gestellt werden.