Gewerbe

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Unter einem Gewerbe versteht man jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und kein freier Beruf ist. Spezifiziert wird die Begriffsbestimmung im Steuerrecht durch die Bedingung, dass es sich um eine erlaubte selbstständige, nach außen erkennbare Tätigkeit zum Zwecke der Gewinnerzielung handelt, welche planmäßig und für gewisse Dauer ausgeübt wird.

Wer mit seiner Existenzgründung ein Gewerbe betreiben will, bedarf zur Ausübung einer Erlaubnis. Da diese der Gewerbeordnung unterliegen, müssen sie den Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde anmelden bzw. bei Aufgabe der Tätigkeit abmelden, umgangssprachlich auch als Gewerbeschein bezeichnet. Steuerberater verweisen darauf, dass es jedem im Rahmen der Gesetze freisteht, ein Gewerbe zu betreiben.

Benötigt ein Unternehmer für die Ausübung des Gewerbes einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, gilt der Gewerbetreibende als Istkaufmann und muss ergänzend zu den Bestimmungen des Steuerrechts auch die Anforderungen des Handelsgesetzbuchs erfüllen. Weitere Tatbestandsmerkmale, welche einen Selbstständigen als Gewerbetreibender erkennen lassen sind z. B. die Selbstständigkeit, die Nachhaltigkeit, die Gewinnerzielungsabsicht und die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr.