Gesellschafterversammlung

Businessplan kostenfrei erstellen

Bei der Umsetzung eines Businessplan in Form einer Gesellschaftsgründung, entsteht je nach Größe des Unternehmens eine Gesellschafterversammlung. Mit ihr soll es den Anteilseignern möglich gemacht werden, die Kontrolle über die Gesellschaft auszuüben, so wie es das gesetzliche Leitbild vorsieht. In der Gesellschafterversammlung werden alle Fragen die Geschäftsführung betreffend behandelt.

Mitglied in der Gesellschafterversammlung können nur Anteilseigner der Gesellschaft, die z. B. als Mini-GmbH geführt werden kann, werden und kein Außenstehender. Die Aufgaben beziehen sich z. B. auf die Festlegung von Leitlinien für die Geschäftspolitik, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen oder die Teilung von Anteilen.

Weiterhin kann in der Gesellschafterversammlung über die Wahl oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern entschieden werden. Die Versammlung sollte mindestens einmal jährlich durch den Direktor einberufen werden. Außerdem können Gesellschafter, die zusammen mindestens 10% der Anteile besitzen die Versammlung einberufen und eine Angelegenheit für den Tagesordnungspunkt erklären. Für die Existenzgründung einer Einzelunternehmung ist die Gesellschafterversammlung irrelevant.