Gesellschafter-Fremdfinanzierung

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Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung bezeichnet die Tatsache, dass der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellt. Somit ist er gleichzeitig Eigenkapitalgeber als auch Fremdkapitalgeber für seine Gesellschaft, die eine 1-Euro-GmbH, eine GmbH oder ein AG sein kann. Für die Erstellung eines Businessplan ist die Gesellschafter-Fremdfinanzierung nicht relevant.

Im Gegensatz zur Existenzgründung mit einer Einzelunternehmung kann man bei einer Kapitalgesellschaft als Teilhaber der eigenen Gesellschaft mit der Gesellschafter-Fremdfinanzierung auch Darlehen zur Verfügung stellen. Bei einem Businessplan, der zu einer Personengesellschaft umgesetzt wurde, kann der Gesellschafter nur zivilrechtlich jedoch nicht steuerrechtlich wirksame Verträge mit der Personengesellschaft schließen.

Bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung sind die Zinsen im Sinne der Körperschaftsteuer voll abzugsfähig. Beim Empfänger stellen sie steuerpflichtige Kapitalerträge dar. Somit wird bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung die Steuerlast verlagert. Bei der Existenzgründung kleinerer Unternehmen, wie z. B. einer Mini-GmbH kommt diese Art der Fremdfinanzierung eher selten in Frage.